Wer gewerblich im Bewachungsgewerbe arbeiten möchte, braucht einen Nachweis nach § 34a der Gewerbeordnung. Es gibt zwei Stufen.
Unterrichtung
Die Unterrichtung ist der Einstieg. Sie dauert in der Regel 40 Unterrichtsstunden und wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Eine Prüfung gibt es nicht, die Teilnahme wird bescheinigt.
Sachkundeprüfung
Für bestimmte Tätigkeiten ist die Sachkundeprüfung vor der IHK vorgeschrieben, zum Beispiel für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendieben, für die Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, für die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und für leitende Funktionen bei Großveranstaltungen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Weitere Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit (unter anderem polizeiliches Führungszeugnis)
- Eintragung im Bewacherregister durch den Arbeitgeber
- Ausreichende Deutschkenntnisse für die jeweilige Tätigkeit
Hinweis: Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihre IHK.